www.VisumIndien.de - www.Visum-Indien24.de

Hotline Visum Indien

Holine

Reiseversicherung

Facebook Visum News

Folgen Sie uns auf Twitter

Visum Indien Frage

Sie haben eine Frage

zum China Visum ?

Nutzen Sie unser

Kontakt-Formular

Legalisierung Indien


Sie haben Urkunden, Geschäftsunterlagen oder Zeugnisse die Sie in Indien offiziell verwenden wollen?
Dann müssen die Dokumente von der Konsularabteilung Indiens in Deutschland legalisiert werden!



Unser Service:
  • Abholung der Dokumente bei Ihnen
  • ggf. Veranlassen der Vorbeglaubigung
  • Legalisierung durch die konsularische Vertretung
  • Rückversand der legalisierten Dokumente
  • ggf. Expressbearbeitung

Legalisierung / Beglaubigung von Dokumenten für Indien
Voraussetzung für die Legalisierung / Beglaubigung
ist die  Vorbeglaubigung.
Benötigte Unterlagen:
  1. Ausgefülltes und unterschriebenes  Auftragsformular
  2. Originalurkunde/Dokument inkl. einer Kopie (evtl. schon vorbeglaubigt)

Legalisierung Indien - Gebührenübersicht
Beglaubigung / Legalisierung durch: Service - Gebühren
Vorbeglaubigung (10 Tage) 19,90 Euro*
- Expressbearbeitung zuzügl.   9,90 Euro*
Konsularische Vertretung Indien (10 Tage) 39,90 Euro*
- Expressbearbeitung Indien zuzügl. 19,90 Euro*
Konsular- und Behördengebühren: Gebühren
Botschaft/Konsulat
- Handelsdokumente 62 Euro / Dokument
- Zivil-/Privatdokument 12-25 Euro / Dokument
- Expressbearbeitung (bitte anfragen)
Vorbeglaubigung durch Landesbehörde unterschiedlich
*Preise inkl. MwSt; je legalisiertem Dokument (ab dem 2. Dokument 50% Rabatt);
zuzügl. evtl. Versandkosten und "Cox and Kings" und "IGCS"
Es gelten die aktuellen Gebühren der Konsularabteilung Indiens.
#Gebühren gültig ab 01.03.2011

Ersparen Sie sich den Stress bei der Legalisierung - lassen Sie
uns für ihre Indien - Legalisation arbeiten ...

Senden Sie uns ihre Dokumente - wir erledigen den Rest !

Wir freuen uns darauf!


Beglaubigung von Geschäfts-/Handelsdokumenten

Das Konsulat beglaubigt bei Geschäftspapieren lediglich die vorherige Beglaubigung durch die Industrie und Handelskammern oder die Landgerichte, sofern diese ihren Sitz im Zuständigkeitsbereich des Generalkonsulats haben.
Einzusenden sind:
    Das zu beglaubigende Dokument, eine Kopie und unser Auftragsformular
Konsular - Gebühr
Kons.Zuschlag
Insgesamt
EUR 62,00
EUR 13,50
EUR 2,00
EUR 77,50


Hochzeit in Indien

In Indien können deutsche Paare beim Standesamt (Registrar of Marriages) in dessen Amtsbezirk einer der beiden seit mindestens 30 Tagen seinen gewöhnlichen Aufenthalt gehabt hat, das Aufgebot bestellen. Ab Veröffentlichung/Aushang des Aufgebots beträgt die Aufgebotsfrist 30 Tage.
Deutsche, die zur Bestellung des Aufgebots und zur Eheschließung nach Indien reisen brauchen zur Einreise ein Visum. Des weiteren werden folgende Dokumente benötigt:
  • Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde
  • Reisepass
  • Konsularische Bescheinigung der deutschen Botschaft (no-abjection-certificate), in der von der Botschaft bestätigt wird, dass keine Ehehindernisse bestehen. (Grundlage: Ehefähigkeitszeugnis vom zuständigen deutschen Standesamt)
  • Falls einer der Verlobten schon früher verheiratet war - Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde
Allen Dokumenten in deutscher Sprache müssen beglaubigte englische Übersetzungen beigefügt werden. Empfehlenswert ist eine Legalisation durch die indische Auslandsvertretung in Deutschland.
Bei einer Trauung in Indien müssen zwei Zeugen anwesend sein, ein Dolmetscher ist nicht notwendig.
Damit die Heiratsurkunde auch in Deutschland gültig ist, muss sie folgende Stempel tragen:
  • Attested by a Notary Public of the District
  • Countersignet by registered advocate (of same District) at the time of notarisation an stating his name and full adress
  • Dealed and signed by the Ministry of External Affairs, New Delhi,
  • Sealed and signed by the Embassy (Legalisation durch die deutsche Botschaft)

 



Legalisierungen für weitere Länder finden Sie unter: