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Indien Visum Arten

Verschiedene Indien Visum Arten


Allgemeine Hinweise:

  1. Das Visum ist gültig ab dem Tag der Ausstellung
  2. Einmal entrichtete Gebühren sind nicht rückvergütbar
  3. Das Generalkonsulat ist in seinen Entscheidungen, über Art, Umfang und Dauer der Visaerteilung frei
  4. Mit Erteilung eines Visums besteht nicht automatisch ein Anspruch auf Einreise, sondern diese ist zusätzlich
    von den Kapazitäten der Einwanderungsbehörde abhängig
  5. Visaanträge können durch uns eingereicht werden. In jedem Fall ist das Antragsformular persönlich durch den Antragsteller zu unterzeichnen
  6. Bei minderjährigen Kindern muss der Antrag durch ein Elternteil unterschrieben sein, welcher dieses auch hinter seiner Unterschrift kenntlich macht
  7. Grundsätzlich sind Visa nicht verlängerbar. Diese Regelung gilt nicht für Arbeits-, X- und Studentenvisa
  8. Unterlagen, die mit einzureichen sind, sind stets im Original vorzulegen und in Kopie einzureichen. Eingereichte Kopien können nicht zurückgegeben werden
  9. Es werden an Indischen Flughäfen keine Visa ausgestellt. Das Visum muss vor der Einreise erteilt worden sein
  10. Visa werden für eine Vielzahl von Zwecken bewilligt. Sofern Sie Indien zu einem anderen Zweck als Tourismus, Business, Journalismus, Konferenzen, freiwillige Arbeit, Praktika, Bergsteigen, Yoga, Studium oder Arbeit bereisen möchten, so wenden Sie sich bitte an die indischen Vertretungen oder an uns. In allen Fällen ist das benötigte Antragsformular das gleiche. Nur Antragsteller aus Pakistan oder Afghanistan müssen ein gesondertes Formular ausfüllen

Einzelne Visaarten Indien
  1. Touristenvisum Indien
  2. Personen, welche Indien zu touristischen Zwecken oder Familienbesuchen bereisen möchten, beantragen ein Touristenvisum.
    Dieses Touristenvisum hat eine Gültigkeit von sechs oder zwölf Monaten, der unregistrierte Aufenthalt ist jedoch nur für höchstens 180 Tage gestattet. Die Ausstellung eines längeren Visums ist nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich, hierzu gehört der Nachweis einer langjährigen Tätigkeit als Reiseführer, vormals einen Indischen Pass besessen oder Indische Eltern zu haben oder mit einem Indischen Staatsbürger verheiratet zu sein.

  3. Geschäftsvisum Indien
  4. Geschäftsreisende erhalten auf Antrag ein Geschäftsvisum ausgestellt. Voraussetzung hierfür ist es, dass der Antragsteller sowohl eine Einladung eines indischen Geschäftspartners als auch ein Schreiben seines Arbeitgebers vorweist, aus welchem sich der Reisende, der Zweck, die Dauer und die finanzielle Verantwortung für den Reisenden erkennen lässt.
    Das gewöhnliche Geschäftsvisum hat eine Gültigkeit von max. zwölf Monaten, der unregistrierte Aufenthalt ist jedoch nur für höchstens 180 Tage gestattet. Eine Ausstellung für mehr als zwölf Monate ist möglich, unterliegt jedoch einer umfassenden und zeitaufwändigen Prüfung durch das Indische Generalkonsulat. Bitte setzten Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung, sofern Sie ein solches Visum beantragen möchten.

  5. Studentenvisum / Praktika Indien
  6. Zur Ausstellung eines solchen Visums werden sowohl die Zulassung zu einer Indischen Universität bzw. die Einladung eines Indischen Unternehmens (Existenz nachgewiesen durch einen Handelsregisterauszug „Registration of company oder Certificate of inoorporation“ als auch eine finanzielle Garantie durch die Eltern bzw. die Firma benötigt.
    Die Bearbeitung dauert einige Tage.

  7. Arbeitsvisum Indien
    • Vertrag, geschrieben auf offiziellem Briefpapier
    • Unterschrieben von beiden Vertragsparteien
    • In englischer Sprache
    • Regelungen zur Tätigkeit, Gehalt, Dauer und Steuerpflicht
    • Handelsregisterauszug
    • Lebenslauf
    • Zeugnisse
  8. Zur Erlangung eines Arbeitsvisums ist der Arbeitsvertrag vorzulegen.

  9. Transit-Visum Indien
  10. Ein Transitvisum wird ausschließlich an Durchreisende ausgestellt. Diese haben ihre Durchreise in Form eines bestätigten Flugscheines nachzuweisen.
    Das Transitvisum berechtigt innerhalb von 15 Tagen nach Ausstellung zu einem bis zu 72 Stunden dauernden Aufenthalt, eine weitere Durchreise innerhalb von drei Monaten ist möglich.

  11. Einreisevisum Indien
  12. Ein Einreisevisum wird an Personen mit Indischer Abstammung für eine Dauer von bis zu fünf Jahren ausgestellt. Die Anträge unterliegen einer gesonderten Prüfung. Beizufügen ist neben die üblichen Unterlagen unbedingt ein Nachweis der Indischen Abstammung. (Bitte informieren Sie sich auch über die Möglichkeiten zur Beantragung einer PIO- oder OCI-Karte.)

  13. Journalistenvisum Indien
  14. Journalisten, die aus dienstlichen Gründen nach Indien reisen möchten wenden sich bitte direkt an uns. Fügen Sie bitte eine Einladung aus Indien und ein Entsendeschreiben aus Deutschland bei. Weitere Unterlagen können noch gefordert werden.

  15. Konferenz-Visum Indien
  16. Zur Teilnahme an Konferenzen wird ein Konferenzvisum mit 3-monatiger Gültigkeit und zweifacher Einreise ausgestellt. Bitte legen Sie Ihrem Antrag eine entsprechende Einladung und eine finanzielle Garantie bei.

  17. Express-Visum Indien
  18. In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, gegen eine zusätzliche Konsulatgebühr von EUR 20,00 pro Antrag zusätzlich zu der normalen Konsulatsgebühr ein Express-Visum zu erhalten. Unsere Dienstleistungsgebühr beträgt ebenfalls EUR 20,00. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung bevor Sie zu uns kommen. Wir werden Sie dann umfassend beraten.
    Express-Visa werden ausschließlich in medizinischen Notfällen oder Todesfällen ausgestellt, welche durch ein ärztliches Schreiben nachzuweisen sind. Die Aussage: " Ich habe für heute Mittag einen Flug gebucht und brauche jetzt ein Visum." ist kein ausreichender Grund für ein Expressvisum.

  19. Visumtransfer Indien
    Ein Visum kann sofern es eine längere Gültigkeit besitzt als der Reisepass in dem es sich befindet an dem Ort, an dem es ausgestellt wurde übertragen werden.
    Personen, deren Visum eine Laufzeit von mehr als sechs Monate aufweist, sind nicht berechtigt, mehr als sechs Monate durchgängig in Indien zu verweilen.
    Ein entsprechender Hinweis wird auf das Visum gestempelt.