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Personen, welche Indien zu touristischen Zwecken oder Familienbesuchen bereisen möchten, beantragen ein Touristenvisum.
Dieses Touristenvisum hat eine Gültigkeit von sechs oder zwölf Monaten, der unregistrierte Aufenthalt ist jedoch nur für höchstens 180 Tage gestattet. Die Ausstellung eines längeren Visums ist nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich, hierzu gehört der Nachweis einer langjährigen Tätigkeit als Reiseführer, vormals einen Indischen Pass besessen oder Indische Eltern zu haben oder mit einem Indischen Staatsbürger verheiratet zu sein. Geschäftsreisende erhalten auf Antrag ein Geschäftsvisum ausgestellt. Voraussetzung hierfür ist es, dass der Antragsteller sowohl eine Einladung eines indischen Geschäftspartners als auch ein Schreiben seines Arbeitgebers vorweist, aus welchem sich der Reisende, der Zweck, die Dauer und die finanzielle Verantwortung für den Reisenden erkennen lässt.
Das gewöhnliche Geschäftsvisum hat eine Gültigkeit von max. zwölf Monaten, der unregistrierte Aufenthalt ist jedoch nur für höchstens 180 Tage gestattet. Eine Ausstellung für mehr als zwölf Monate ist möglich, unterliegt jedoch einer umfassenden und zeitaufwändigen Prüfung durch das Indische Generalkonsulat. Bitte setzten Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung, sofern Sie ein solches Visum beantragen möchten. Zur Ausstellung eines solchen Visums werden sowohl die Zulassung zu einer Indischen Universität bzw. die Einladung eines Indischen Unternehmens (Existenz nachgewiesen durch einen Handelsregisterauszug „Registration of company oder Certificate of inoorporation“ als auch eine finanzielle Garantie durch die Eltern bzw. die Firma benötigt.
Die Bearbeitung dauert einige Tage. Zur Erlangung eines Arbeitsvisums ist der Arbeitsvertrag vorzulegen.
Ein Transitvisum wird ausschließlich an Durchreisende ausgestellt. Diese haben ihre Durchreise in Form eines bestätigten Flugscheines nachzuweisen.
Das Transitvisum berechtigt innerhalb von 15 Tagen nach Ausstellung zu einem bis zu 72 Stunden dauernden Aufenthalt, eine weitere Durchreise innerhalb von drei Monaten ist möglich. Ein Einreisevisum wird an Personen mit Indischer Abstammung für eine Dauer von bis zu fünf Jahren ausgestellt. Die Anträge unterliegen einer gesonderten Prüfung. Beizufügen ist neben die üblichen Unterlagen unbedingt ein Nachweis der Indischen Abstammung. (Bitte informieren Sie sich auch über die Möglichkeiten zur Beantragung einer PIO- oder OCI-Karte.)
Journalisten, die aus dienstlichen Gründen nach Indien reisen möchten wenden sich bitte direkt an uns. Fügen Sie bitte eine Einladung aus Indien und ein Entsendeschreiben aus Deutschland bei. Weitere Unterlagen können noch gefordert werden.
Zur Teilnahme an Konferenzen wird ein Konferenzvisum mit 3-monatiger Gültigkeit und zweifacher Einreise ausgestellt. Bitte legen Sie Ihrem Antrag eine entsprechende Einladung und eine finanzielle Garantie bei.
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, gegen eine zusätzliche Konsulatgebühr von EUR 20,00 pro Antrag zusätzlich zu der normalen Konsulatsgebühr ein Express-Visum zu erhalten. Unsere Dienstleistungsgebühr beträgt ebenfalls EUR 20,00. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung bevor Sie zu uns kommen. Wir werden Sie dann umfassend beraten.
Express-Visa werden ausschließlich in medizinischen Notfällen oder Todesfällen ausgestellt, welche durch ein ärztliches Schreiben nachzuweisen sind. Die Aussage: " Ich habe für heute Mittag einen Flug gebucht und brauche jetzt ein Visum." ist kein ausreichender Grund für ein Expressvisum.
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